Monatsbeiträge & AGBs

Montags Merzig: Einsteiger/innen oder fortgeschrittenere Schüler/innen ab Teil 1 und Tui Shou

Dienstags Völklingen: Fortgeschrittene Schüler/innen ab Teil 6, Nur Meditation auch für Einsteiger/innen möglich

Mittwoch in Völklingen: Einsteiger oder fortgeschrittene Schüler/innen ab Teil 1 und Tui Shou

Donnerstag in Völklingen: Nur für fortgeschrittene Schüler/innen nach Sifus Ermessen oder Einsteiger/innen

Freitags in Völklingen: Anwendungen für Anfänger und fortgeschrittenere Schüler/innen

Preise:

KURSLEITER/INNEN IN AUSBILDUNG (Statusgebundener Sondertarif)

Anzahl KurseMonatsbeitrag inkl. gesetzlicher MwSt.Jahrestarif* inklusive gesetzlicher MwSt.
1 Wochenkurs33,60 €342,72 € / Jahr
2 Wochenkurse57,12 €628,70 € / Jahr
3 Wochenkurse75,60 €771,12 € / Jahr
4 Wochenkurse94,80 €959,62 € / Jahr
5 Wochenkurse109,20 €1113,84 € / Jahr

REGULÄRER TARIF FÜR AUSGEBILDETE KURSLEITER/INNEN // FORTGESCHRITTENERE SCHÜLER/INNEN

Anzahl KurseMonatsbeitrag inkl. gesetzlicher MwSt.
1 Wochenkurs42,00 €
2 Wochenkurse71,40 €
3 Wochenkurse94,50 €
4 Wochenkurse117,60 €
5 Wochenkurse136,50 €

REGULÄRER TARIF FÜR EINSTEIGER/INNEN // KINDER & JUGENDLICHE // SONDERBUCHUNGEN

Anzahl KurseMonatsbeitrag inklusive gesetzlicher MwSt.
1 Wochenkurs24,00 €
2 Wochenkurse40,80 €
3 Wochenkurse57,60 €
Kinderkurs Freitag18,00 €
Meditation Dienstag20,00 €
Nur Dienstagstraining mit Meditation54,00 €

*Der Jahrestarif kann immer nur im Januar des jeweiligen Jahres gebucht werden und gilt nur für das laufende Jahr. Der Jahresbeitrag entspricht der Summe von 12 Monaten abzüglich eines Preisnachlasses von 15%.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

§ 1 Statusgebundener Tarif

Der vereinbarte Vorzugstarif für „Kursleiter in Ausbildung“ gilt ausschließlich für die Dauer der aktiven Teilnahme an der Kursleiterausbildung bei Wu Taiji Saar. Der Status und der damit verbundene Rabatt enden automatisch mit dem Abschluss, dem Abbruch oder der Beendigung der Ausbildung. Eine Fortführung über diesen Zeitpunkt hinaus ist ausgeschlossen.

§ 2 Automatische Umstellung bei Laufzeitverträgen

Sollte die Ausbildung während einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit (z. B. bei einem Jahrestarif) enden und keine unmittelbare Fortsetzungsverpflichtung bestehen, entfällt der Rabattanspruch mit dem 01. des Folgemonat, in dem die Ausbildung wie in §1 beschrieben nach den jeweiligen Vertragsklauseln der Ausbildung endet. Der Vertrag wird für die verbleibende Restlaufzeit automatisch auf den regulären Tarif für ausgebildete Kursleiter (entsprechend der gebuchten Kursanzahl) umgestellt. Die Preisdifferenz wird anteilig für die verbleibenden Monate nachberechnet und ist vom Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen auszugleichen.

§ 3 Ferien- und Zahlungsregelung

Ferienzeiten

Während der Schulferien kann der reguläre Wochenkursbetrieb eingeschränkt werden. Als trainingsfreie Zeiten sind grundsätzlich vorgesehen:

Herbstferien: eine Woche

Weihnachtsferien: zwei Wochen

Osterferien: zwei Wochen

Sommerferien: drei Wochen

Zusammenlegung von Wochenkursen

In den Ferienzeiten können einzelne Wochenkurse ganz oder teilweise zusammengelegt werden. Dadurch kann es zu abweichenden Kurszeiten, Kursinhalten oder Gruppenzusammensetzungen kommen. Die konkrete Organisation des Kursbetriebs während der Ferien obliegt dem Anbieter und wird den Teilnehmern rechtzeitig mitgeteilt.

Jahreskalkulation und monatliche Beiträge

Die vereinbarten monatlichen Gebühren sind als anteilige Jahresgebühr kalkuliert. Bei der Berechnung der monatlichen Beiträge wurden die vorgenannten Ferien- und trainingsfreien Zeiten sowie mögliche Einschränkungen und Zusammenlegungen des Kursbetriebs bereits berücksichtigt. Die monatliche Zahlung erfolgt daher unabhängig davon, wie viele reguläre Kurstermine in einem einzelnen Monat stattfinden.

Kein Anspruch auf Beitragsreduzierung oder Zahlungspause

Aufgrund der Jahreskalkulation besteht wegen der Ferienzeiten, der damit verbundenen trainingsfreien Zeiten oder der Zusammenlegung von Kursen kein Anspruch auf eine Reduzierung der monatlichen Kursgebühr, eine Rückerstattung oder eine vorübergehende Aussetzung der Zahlungspflicht.

Individuelle Abwesenheit

Eine persönliche Abwesenheit des Teilnehmers, insbesondere während der Schulferien, begründet ebenfalls keinen Anspruch auf eine Reduzierung, Erstattung oder Aussetzung der monatlichen Kursgebühr.

§ 4 Preisanpassungsvorbehalt (Wertsicherung)

Wu Taiji Saar ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Monats- und Jahresbeiträge nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen, um veränderten Gesamtkosten (z. B. durch gestiegene Raum-, Personal-, Energie- oder Verwaltungskosten) Rechnung zu tragen. Eine Preisanpassung ist maximal einmal pro Kalenderjahr zulässig und wird dem Teilnehmer mindestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) angekündigt. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % des bis dahin gültigen Beitrags, steht dem Teilnehmer innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Ankündigung ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu. Im Falle eines im Voraus bezahlten Jahrestarifs wird eine Erhöhung erst mit Beginn des nächsten Verlängerungs- bzw. Abrechnungszeitraums wirksam.

§ 5 Laufzeit & Kündigung

Monatstarife sind mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Hierzu muss die Kündigung in Schriftform zum 30/31 des Vormonats eingegangen sein. Jahrestarife verlängern sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten automatisch auf unbestimmte Zeit zum regulären Tarif umgestellt, welcher dann regulär mit einer einmonatigen Kündigungsfrist kündbar ist.

§ 6 Einwilligungen zur Kommunikation und zu Bild- und Tonaufnahmen

E-Mail-Verteiler

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine E-Mail-Adresse zur Kommunikation rund um die Wochenkurse verwendet und in den hierfür eingerichteten E-Mail-Verteiler aufgenommen wird. Dies umfasst insbesondere Informationen zu Kurszeiten, Ferienregelungen, organisatorischen Änderungen, Veranstaltungen und sonstigen kursbezogenen Mitteilungen.

Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Mit der Einwilligung in die AGBs willige ich in die freiwillige Aufnahme in den E-Mail-Verteiler ein.

Mit der Einwilligung in die AGBs willige ich in die Aufnahme in den E-Mail-Verteiler für notwendige Vertragskommunikation ein.

WhatsApp-Gruppe

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, einer für den jeweiligen Wochenkurs eingerichteten WhatsApp-Gruppe hinzugefügt zu werden. Die WhatsApp-Gruppe dient ausschließlich der kursbezogenen Kommunikation, insbesondere für organisatorische Informationen, Terminänderungen und sonstige Mitteilungen zum Kursbetrieb.

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass bei der Teilnahme an einer WhatsApp-Gruppe insbesondere die Telefonnummer und der bei WhatsApp hinterlegte Name für die anderen Gruppenmitglieder sichtbar sein können. Die Nutzung von WhatsApp erfolgt auf freiwilliger Basis.

Die Teilnahme an der Whats-App Gruppe ist für die Teilnahme am Kurs nicht erforderlich. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Mit der Einwilligung in die AGBs willige ich der Aufnahme in die WhatsApp-Gruppe ein.

Bild- und Tonaufnahmen

Im Rahmen des Trainings, von Kursen, Veranstaltungen oder sonstigen Aktivitäten des Anbieters können Bild- und/oder Tonaufnahmen angefertigt werden. Die Aufnahmen können insbesondere zur Dokumentation des Kurs- und Trainingsbetriebs sowie für die Öffentlichkeitsarbeit des Anbieters, also auf dessen Website, auf YouTube, Facebook, TikTok und Instagram, sowie für die Anfertigung von Postern, Flyern, Zeitungsartikeln, Büchern und oder Broschüren, verwendet werden.

Die Einwilligung zur Anfertigung und Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen erfolgt freiwillig. Wird keine Einwilligung erteilt oder wird eine erteilte Einwilligung widerrufen, ist der Teilnehmer dafür verantwortlich, sich während der Aufnahmen selbstständig außerhalb des jeweiligen Aufnahmebereichs aufzuhalten bzw. diesen auf entsprechende Aufforderung zu verlassen.

Der Anbieter ist nicht verpflichtet, einzelne Teilnehmer nachträglich aus Bild- oder Tonaufnahmen herauszuschneiden, unkenntlich zu machen oder anderweitig zu entfernen, sofern dies technisch oder organisatorisch nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist.

Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Aus der Nichterteilung oder dem Widerruf der Einwilligung entstehen dem Teilnehmer keine Nachteile für die Teilnahme am Kurs.

Mit der Einwilligung der AGBs willige ich in die Anfertigung und Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen zu den oben genannten Zwecken ein.

Möchte ich der Anfertigung und Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen nicht einwilligen, so werde im Falle von Aufnahmen eigenständig dafür Sorge tragen, den jeweiligen Aufnahmebereich zu verlassen.

§ 7 Vertragsschluss und Widerruf

Der Vertrag kommt mit der Unterzeichnung durch den Teilnehmer bzw. dessen gesetzlichen Vertreter und die Annahme durch den Anbieter zustande.

Soweit dem Teilnehmer kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht oder ein bestehendes Widerrufsrecht wirksam erloschen ist, ist ein Widerruf des Vertrages ausgeschlossen. Eine Beendigung des Vertragsverhältnisses ist ausschließlich nach Maßgabe der im Vertrag vereinbarten Kündigungs- und Beendigungsregelungen möglich.

Gesetzlich zwingende Rechte des Teilnehmers, insbesondere ein gegebenenfalls bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht, bleiben unberührt.